Erbschaftssteuer (formaljuristisch Erbschaftsteuer) fällt an, wenn das vererbte Vermögen die Freigrenzen überschreitet. Diese zusätzliche Steuerbelastung kann durch gute Steuerberatung vermieden und reduziert werden. Wir unterstützen den Erblasser bei der Vorbereitung seines Testaments und Vermächtnisses. Zusätzlich erstellen wir für die Erben alle erforderlichen Anmeldungen und die Erbschaftssteuererklärung.

In den meisten Fällen kann Vermögen bis zu EUR 10 Millionen erbschaftssteuerfrei und schenkungssteuerfrei auf die nächsten Generationen übertragen werden. Denn das Erbschaftssteuerrecht sieht nachfolgende Freibeträge für Erbfälle und Schenkungen vor (Zusammenfassung):