Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen sind auch in Dubai Gegenstand besonderer steuerlicher Vorschriften. Dabei spielen die Nähe der beteiligten Parteien zueinander und die Vergleichbarkeit der berechneten Werte im Vergleich zu Transaktionen auf dem freien Markt eine wesentliche Rolle. Hierzu ist aber auch ein Blick ins Detail erforderlich. Außerdem sind Verrechnungspreise zwischen miteinander in Verbindung stehenden Entitäten sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene relevant.

1. Verrechnungspreise in Dubai – Einleitung

Wenn ein Unternehmen einem anderen eine Leistung in Rechnung stellt, dann geht man davon aus, dass dies einem marktüblichen Gegenwert entspricht. Wenn aber ein Unternehmen in einem niedrig besteuerndem Staat einem anderen Unternehmen in einem Land mit höherer Besteuerung eine überhöhte Rechnung stellt und beide Unternehmen direkt oder indirekt ein und derselben Person gehören, dann erzielt diese einen steuerlichen Vorteil – und zwar einen unfairen. Denn der Aufwand im hochbesteuernden Staat, mindert einerseits den Gewinn des dortigen Unternehmens, sodass dort eine geringere Steuer anfällt. Andererseits führt der überhöhte Ertrag im anderen Unternehmen nur zu einer vergleichsweise geringen Steuer. Dieser finanzielle Vorteil bedingt dann auch einen wirtschaftlichen gegenüber der Konkurrenz.

Diese Steuergestaltung ist früher eine gängige Methode gewesen. Mit ihr konnten international aufgestellte Unternehmen ihre Gewinne ganz legal in solche Niedrigsteuerländer transferieren. Die Preise für die Leistungen, die derart verbundene Unternehmen eines multinationalen Konzerns untereinander absprechen, nennt man internationale Verrechnungspreise. Sie sind somit ein wichtiger Aspekt bei der Besteuerung von Einkünften, die in einem grenzüberschreitenden Zusammenhang entstehen. Und das ist praktisch von globaler Relevanz.

Wir wollen Ihnen hier aber die Sicht der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) auf diese Zusammenhänge näherbringen. Denn neben dem internationalen Anwendungsrahmen besteht insbesondere durch die steuerlichen Sonderregelungen, die für die vielen im Emirat Dubai angesiedelten Freihandelszonen gelten, auch im Inland ein Bedarf an Vorschriften in Bezug auf Verrechnungspreise. Verrechnungspreise können eben auch auf nationaler Ebene relevant sein.

2. Wer gilt in Dubai als nahestehende Person?

Um die steuerlichen Regularien rund um Verrechnungspreise in Dubai in ihrer Gesamtheit zu verstehen, muss man eine Reihe unterschiedlicher Definitionen durch den dortigen Gesetzgeber zu Kenntnis nehmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Definition, wer als nahestehende Person im Sinne des dortigen Steuerrechts gilt.

Tatsächlich unterscheidet man in den VAE hierbei zwischen mehreren Fällen. Zunächst sind als nahestehende Personen alle natürlichen Personen zu verstehen, die bis zum vierten Grad miteinander verwandt sind. Natürliche Personen können auch als einander nahestehend eingeordnet werden, wenn sie Gesellschafter einer Personengesellschaft oder in anderer Weise Partner in wirtschaftlicher Hinsicht sind. Außerdem ist von einem nahestehenden Verhältnis auszugehen, wenn eine Person eine andere in bedeutendem Maße beeinflussen kann. Was aber exakt mit beeinflussen in dieser Hinsicht gemeint ist, ist derzeit noch unzureichend ausgearbeitet. Sicherlich gehört hier die Möglichkeit einer Weisungsbindung dazu.

Natürliche Personen können aber auch mit juristischen Personen nahestehend sein. Dies gilt in Dubai und anderswo, wenn es um Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft geht. Ist ein Gesellschafter mindestens zu 50 % an seiner Kapitalgesellschaft beteiligt, ist diese Beziehung als nahestehend zu qualifizieren. Gleiches gilt in den VAE aber auch, wenn ein Anspruch über 50 % oder mehr auf die Dividende besteht. Aber auch die Beherrschung einer Kapitalgesellschaft ist als Kriterium relevant. Unter anderem ist dies gegeben, wenn man über die Bestellung der Geschäftsführer bestimmen kann.

3. Arm’s length oder der Fremdvergleichsgrundsatz

Ein ebenfalls sehr wichtiger Aspekt bei der Betrachtung von Verrechnungspreisen in Dubai und anderswo in den VAE besteht hinsichtlich der Höhe der gegenseitig berechneten Aufwendungen. Hierbei orientiert sich der Gesetzgeber an den international anerkannten OECD-Richtlinien. Dazu zählt insbesondere, dass die Verrechnungspreise nur so hoch sein dürfen, wie man sie auch mit dritten Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen vereinbaren würde. Man darf also auch beim Ansatz von Verrechnungspreisen in Dubai prinzipiell keinen Unterschied zwischen verbundenen Unternehmen beziehungsweise nahestehenden Personen und fremden Parteien machen. So sind die Methoden zur Bestimmung von Verrechnungspreisen in Dubai nach fünf Kriterien zu prüfen: