Der Wechsel der Gewinnermittlungsmethode kann sowohl aus betriebswirtschaftlichen als auch aus steuerlichen Gründen erfolgen. Oft wird dieser Schritt erforderlich, wenn Unternehmen bestimmte Umsatz- oder Gewinnschwellen überschreiten und dadurch gesetzlich zur Bilanzierung verpflichtet werden. Auch der Wunsch nach steuerlicher Optimierung kann ein Auslöser sein, da die unterschiedlichen Methoden verschiedene Ansätze bei der Bewertung von Forderungen, Verbindlichkeiten oder Abschreibungen bieten.

1. Gewinnermittlungsmethode: Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 EStG

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung, die vor allem Freiberufler und kleineren Unternehmen nutzen. Sie basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen werden in dem Jahr erfasst, in dem sie tatsächlich zugeflossen sind, und Ausgaben in dem Jahr, in dem sie abgeflossen sind.

Vorteile der EÜR sind beispielsweise folgende: