In der Umsatzsteuer kann mitunter ein Wechsel von der Soll- zur Istversteuerung sinnvoll sein, beispielsweise für eine Steigerung der Liquidität im Unternehmen. Hierbei gelten allerdings gewisse Voraussetzungen, die § 20 UStG abschließend normiert. Darüber hinaus ergibt sich durch den Wechsel meist ein gewisser Korrekturbedarf, weil Umsätze weder un- noch doppelversteuert bleiben/werden dürfen.

1. Grundsatz: Der Wechsel von Soll- zur Istversteuerung

Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, die eine der Voraussetzungen des § 20 UStG erfüllen, können einen Wechsel von Soll- zur Istversteuerung durchführen. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, welche Rechtsform das jeweilige Unternehmen hat. Mit § 20 UStG hat der Gesetzgeber daher eine Ausnahme zu § 16 UStG, der die Versteuerung nach vereinbarten Entgelten regelt, geschaffen. Die Unterschiede im Überblick: