Beschäftigte Arbeitnehmer | Angemessener Arbeitgeberbeitrag

0 bis 9 | 0 % der Kosten

10 bis 249 | 50 % der Kosten

250 bis 2,4999 | 75 % der Kosten

Ab 2.500 | 85 % der Kosten

Arbeitnehmer nehmen häufig berufliche Fortbildungen und Weiterbildungen in Anspruch. Fortbildungen und Weiterbildungen kosten aber viel Zeit und Geld. Deswegen kann der Arbeitgeber die Kosten übernehmen und erstatten. Dabei gibt es Möglichkeiten, mit denen der Arbeitnehmer die Aufwendungen beitragsfrei und steuerfrei erstatten kann. Diese erklären wir im Folgenden.

Es gibt Fortbildungen und Weiterbildungen, die nicht im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegen, sondern auch dem privaten Interesse des Arbeitnehmers dienen. Diese sind daher steuerbar. Dennoch regelt § 3 Nr. 19 EStG, dass diese unter Umständen steuerfrei sind. Daher sind steuerfrei: