In Deutschland unterliegen Wertpapiere einer eigenen Besteuerung. Geregelt ist diese in den §§ 20 und 32d EStG. Das Einkommensteuerrecht nennt hier die einzelnen Kapitaleinkünfte und bestimmt, wann der gesonderte Steuertarif von 25 % (Abgeltungsteuer) Anwendung findet. Wir geben einen Überblick über die einzelnen Vorschriften und geltende Ausnahmen, zum Beispiel das sogenannte Teileinkünfteverfahren.
1. Grundsatz: Wertpapiere und ihre Besteuerung nach dem EStG
Nach § 32d Absatz 1 EStG beträgt die Steuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keine Bestandteile eines Betriebsvermögens sind, einheitlich 25 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, wobei sich mit dem „Soli“ eine effektive Wertpapier-Besteuerung von 26,375 % ergibt.
Unter den gesonderten Abgeltungsteuersatz fallen alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Ausnahme der in § 32d Absatz 2 EStG genannten Tatbestände. Beantragt ein Steuerpflichtiger im Veranlagungsverfahren die Günstigerprüfung nach § 32d Absatz 6 EStG, kann sich die Steuerlast verringern. Die Günstigerprüfung fällt immer dann zugunsten des Anteilseigners aus, wenn der tarifliche Steuersatz (§ 32a EStG) unter 25 % liegt.
Hinweis: Die Günstigerprüfung ist eine ausschließlich begünstigende Vorschrift. Zu einer Erhöhung der Steuerbelastung auf mehr als 25 % kommt es hier also in keinem Fall.
Nach § 20 Absatz 8 EStG sind Einkünfte aus Kapitalvermögen anderen Einkunftsarten zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören. Dies betrifft zum Beispiel Anteile an Kapitalgesellschaften, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung Betriebsvermögen des Besitzunternehmens werden.
2. Wertpapiere: Besteuerung laufender Einkünfte aus Kapitalvermögen
In § 20 Absatz 1 EStG regelt der Gesetzgeber die Besteuerung laufender Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind von den Veräußerungsgewinnen in § 20 Absatz 2 EStG zu unterscheiden und umfassen die folgenden Leistungen und Zahlungen:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.