Die Abgabenordnung (AO) regelt das gesamte Besteuerungsverfahren und stellt damit ein „Steuergrundgesetz“ dar. Denn ohne die wichtigsten Inhalte und den Aufbau der Abgabenordnung zu kennen, wissen Sie zwar, welche Einkünfte (etwa nach dem EStG) vorliegen, Ihnen fehlt aber das Knowhow zur Geltendmachung der Steueransprüche durch das Finanzamt. Schauen wir uns daher einmal an, wie die AO in ihren Grundzügen strukturiert ist!
Mit der Abgabenordnung hat der Gesetzgeber ein dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) an vielen Stellen ähnelndes „Steuergrundgesetz“ geschaffen. Es gilt ausschließlich für Steuern, Steuervergütungen und steuerliche Nebenleistungen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 AO). Keine Anwendung findet die AO hingegen auf sonstige Verwaltungsverfahren, etwa im Bußgeld-, Bau- und Familienrecht.
Im Umkehrschluss sind auch die Normen des VwVfG für das Besteuerungsverfahren ohne Bedeutung, soweit die AO nicht ausdrücklich auf diese Vorschriften verweist (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 VwVfG). Der Aufbau der Abgabenordnung lässt sich dabei im Wesentlichen in neun Kapiteln darstellen:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.