Die Steuerfahndung (Steufa) ist die „Kriminalpolizei der Finanzbehörden“ und arbeitet eng mit den Bußgeld- und Strafsachenstellen zusammen. Nach der Abgabenordnung (AO) und den gemeinsamen Dienstanweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren Steuer (AStBV) sind die Aufgaben der Steuerfahndung dabei zwar überschaubar, ihre Befugnisse jedoch weitreichend. Im Fokus steht stets die Aufklärung von Steuerstraftaten, insbesondere der Steuerhinterziehung.
Nach § 208 Absatz 1 Satz 1 AO obliegen der Steuerfahndung (respektive Zollfahndung der Bundesfinanzverwaltung) im Kern folgende Aufgaben:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.