Neben der unbeschränkten Steuerpflicht kennt das deutsche Einkommensteuerrecht auch die beschränkte Einkommensteuerpflicht. Geregelt in § 1 Absatz 4 EStG, unterwirft sie beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 49 EStG der inländischen Besteuerung. Außerdem ist § 2 AStG, der die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht normiert, von Bedeutung. Schauen wir uns die wesentlichen Regelungen und Besonderheiten einmal an!
- Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Absatz 1 EStG): Liegt vor, wenn eine natürliche Person entweder ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.