Neben der unbeschränkten Steuerpflicht kennt das deutsche Einkommensteuerrecht auch die beschränkte Einkommensteuerpflicht. Geregelt in § 1 Absatz 4 EStG, unterwirft sie beschränkt steuerpflichtige Einkünfte im Sinne des § 49 EStG der inländischen Besteuerung. Außerdem ist § 2 AStG, der die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht normiert, von Bedeutung. Schauen wir uns die wesentlichen Regelungen und Besonderheiten einmal an!

- Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Absatz 1 EStG): Liegt vor, wenn eine natürliche Person entweder ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat