Unter dem Begriff der Betriebsaufspaltung versteht die Rechtsprechung die sachliche und personelle Verflechtung zwischen zwei für sich genommen selbständigen Unternehmen. Während das Besitzunternehmen aber erst entsteht, besteht das Betriebsunternehmen bei der Betriebsaufspaltung bereits. Bei ihm handelt es sich regelmäßig um eine GmbH oder UG, die das operative Unternehmensgeschäft ausübt. Das Besitzunternehmen hat meist nur eine vermögensverwaltende Funktion.
1. Grundzüge der Betriebsaufspaltung
Die Betriebsaufspaltung ist nicht im Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz geregelt. Bei ihr handelt es sich vielmehr um ein sogenanntes Rechtsinstitut, das der Bundesfinanzhof bereits im Jahr 1971 entwickelt hat (BFH, Urteil vom 08.11.1971, GrS 2/71).
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen zwei Unternehmen eine sachliche und eine personelle Verflechtung besteht. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.