Mit dem Mindeststeuergesetz (MinStG), das der Bundestag im November 2023 verabschiedet hat, setzt Deutschland die Mindeststeuerrichtlinie der EU (2022/2523) vom 15.12.2022 in nationales Recht um. Das Mindeststeuergesetz gewährleistet eine weltweit geltende Mindestbesteuerung von Unternehmen mit 15 % und betrifft damit vor allem international tätige, aber in Deutschland ansässige Konzerne. Denn nur wenn die Konzernmutter in Deutschland sitzt oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, greift das MinStG in vollem Umfang. Alle Regelungen gelten ab 01.01.2024.
1. Hintergrund des Mindeststeuergesetzes
Die Hintergründe des Mindeststeuergesetzes sind vergleichsweise einfach zu erklären. Denn mit ihm respektive mit der dahinterstehenden EU-Richtlinie möchte der Gesetzgeber einen faireren Steuerwettbewerb sicherstellen, Steuerschlupflöcher sowie Steuerparadiese unattraktiver werden lassen. Im Ergebnis soll sichergestellt werden, dass in der EU ansässige Unternehmen unabhängig von der gewählten Gestaltung – etwa mit Tochtergesellschaften im Niedrigsteuerland – mit mindestens 15 % belastet werden.
Damit betreffen die Regelungen des Mindeststeuergesetzes nur solche Unternehmen, die bislang entsprechende Gestaltungen gewählt haben. Werden die einzelnen Unternehmensteile eines Konzernes weltweit bereits mit 15 % oder höher belastet, greift das MinStG nur eingeschränkt. Entsprechende Auswirkungen ergeben sich zum Beispiel im Einkommen- und Außensteuerrecht, denn auch hier wird die 15-%-Grenze als neue Referenz eingeführt.
Damit eine Gesellschaft Zwischengesellschaft im Sinne des § 8 Absatz 3 AStG ist, musste ihre ausländische Steuerbelastung bislang beispielsweise bei 25 % oder niedriger liegen. Hier ist nun nur noch eine Steuerbelastung von 15 % oder weniger erforderlich. Die Hinzurechnungsbesteuerung wird damit, wie auch die Lizenzschranke (§ 4j EStG) entschärft.
2. Aufbau des Mindeststeuergesetzes – was regeln 96 Paragrafen?
Das Mindeststeuergesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung besteht aus insgesamt 96 einzelnen Vorschriften, die auf 12 Teile verteilt sind. Jeder Abschnitt regelt neben materiellen auch verfahrensrechtliche Besonderheiten und Einschränkungen. Das MinStG berücksichtigt die im Ausland geltende Steuerbelastung sowie inländische Rechtsnormen und führt sie in der Weise zusammen, dass Unternehmensgruppen, die bislang beispielsweise 10 % Steuern zahlen, nun bei exakt 15 % Steuerbelastung liegen werden.
Damit knüpft das Mindeststeuergesetz an die bestehenden Regelungen im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht an. Die wichtigsten thematischen Abschnitte des MinStG sind dabei:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.