Bei vielen Kapitalgesellschaften und insbesondere bei der GmbH findet sich auf der Passivseite der Bilanz der Posten „Kapitalrücklage“. In sie fallen alle Mittel, die Gesellschafterinnen und Gesellschafter „ihrer“ GmbH von außen, zum Beispiel in Form einer schlichten Überweisung auf das Gesellschaftskonto, zuführen. Die Kapitalrücklage stellt Eigenkapital der GmbH dar und kann im weiteren Verlauf beispielsweise für eine Erhöhung des Stammkapitals genutzt werden.
1. Was ist eine Kapitalrücklage?
Unter der Kapitalrücklage versteht man in der handels- und steuerrechtlichen Praxis einen Passivposten in der Bilanz eines Unternehmens, regelmäßig einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH. Sie reiht sich damit in weitere Positionen der Passivseite der Bilanz ein, unter anderem in folgende:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.