Neben Höhe und Entstehung der Steuer spielt auch die Steuerschuldnerschaft im Umsatzsteuerrecht eine entscheidende Rolle. Denn die §§ 13a und 13b UStG regeln, welche natürliche oder juristische Person den offenen Steuerbetrag schlussendlich an das Finanzamt abzuführen hat. Der Steuerschuldner ist bei Erfüllen der Voraussetzungen Steuerpflichtiger im Sinne des § 33 Absatz 1 AO.

- unrichtigen und unberechtigten Steuerausweisen im Sinne des § 14c UStG,