Die Vergleichswertmethode ist eines von insgesamt drei gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren für bebaute Grundstücke. Dabei gehört sie zu den einfachsten Verfahren, da Sie keine komplexen Berechnungen anstellen, sondern lediglich schauen müssen, zu welchen Preisen vergleichbare Immobilien veräußert wurden. Oder etwas platt ausgedrückt: Sie werfen einen Blick in die Nachbarschaft.

Bei der Vergleichswertmethode bewerten Sie Grundstücke, die unter § 182 Absatz 2 Bewertungsgesetz (BewG) fallen. Anzuwenden ist das Verfahren daher bei