Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, insbesondere der GmbH, kann besonders bei höheren Gewinnen steuerlich äußerst attraktiv sein. Dies gilt allerdings auch für einen Erwerber, der eine Gesellschaft mit hohen Verlusten übernimmt und damit seine eigene Steuerlast senkt. Die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG soll dem sogenannten schädlichen Beteiligungserwerb einen sprichwörtlichen Riegel vorschieben. Wir zeigen, auf was es zu achten gilt.

Geregelt ist die Verlustabzugsbeschränkung in § 8c KStG. Sie greift bei einem „schädlichen Beteiligungserwerb“ der nach § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG vorliegt, wenn