Das deutsche Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai (DBA VAE) ist zum 31. 12.2021 außer Kraft getreten. Bislang wurde kein neues Abkommen unterzeichnet oder die Gültigkeit des bisherigen verlängert. Dennoch haben viele andere Staaten DBA mit den Vereinigten Arabischen Emiraten abgeschlossen, um eine doppelte oder ungleichmäßige Besteuerung von Unternehmensgewinnen und privaten Einkünften zu verhindern.
1. Welche Staaten ein DBA mit Dubai unterzeichnet haben
Das Ministerium für Finanzen der Vereinigten Arabischen Emirate veröffentlicht regelmäßig eine aktuelle Liste, in denen alle Staaten, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, aufgeführt sind.
Zum Stand 2024 haben die VAE mit 142 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Sie regeln für jede einzelne Einkunftsart, welchem der Abkommensstaaten das Besteuerungsrecht an den Gewinnen oder Einkünften zusteht. Darüber hinaus bestimmen die DBA mit Dubai beziehungsweise den VAE, in welchem der Staaten eine steuerpflichtige Person als ansässig gilt und wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt.
2. Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai am Beispiel der Schweiz erklärt
Auch mit der Schweiz haben die Vereinigten Arabischen Emirate ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es entspricht in weiten Teilen dem OECD-Musterabkommen und den DBA, die die Schweiz auch mit anderen Ländern (zum Beispiel Deutschland) unterzeichnet hat. Im Wesentlichen hat das DBA Dubai-Schweiz (VAE-Schweiz) folgende Kernregelungen zum Inhalt:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.