Online Handel bei Ebay & Amazon: Ab 2019 müssen Verkäufer bei Online Marktplätzen von ihrem Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Damit bestätigt die Finanzverwaltung die steuerliche Registrierung des Händlers. Diese Registrierungsbescheinigung muss der Händler dann bei Amazon & Ebay einreichen, um weiter Produkte verkaufen zu können. Verkäufer, die keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können oder seinen Steuerzahlungen nicht nachkommen, werden bei Ebay bzw. Amazon gesperrt. Erfahren Sie im nachfolgenden Artikel mehr über die Gesetzesänderungen ab 2019 und was Sie als Anbieter zu beachten haben.

1. Unbedenklichkeitserklärung ab 1. März 2019 bzw. 1. Oktober 2019 für Online Marktplätze

Die Betreiber solcher Online Marktplätze sind ab dem 1. März 2019 (Unternehmer aus dem Drittland) bzw. ab dem 1. Oktober 2019 (Unternehmer aus dem Inland, EU/EWR) dazu verpflichtet, die Angaben über die Verkäufer an die Finanzverwaltung weiterzugeben. Einer Verweigerung dieser Mitteilungspflicht führt dazu, dass die Betreiber für die nicht entrichtete Steuer der Verkäufer haften. Der Betreiber kann allerdings die Haftung vermeiden, in dem er eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung des jeweiligen Händlers auf seiner Plattform den Finanzbehörden vorlegen kann.