Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gehören zu den Überschusseinkünften und sind die Einkunftsart, die in Deutschland am häufigsten vorkommt. Denn sie betreffen die „klassischen“ Arbeitnehmer und Beamten, die für eine festgelegte Wochenarbeitszeit ein ebenfalls fest vereinbartes Gehalt beziehen. Als besonders „spannend“ würden wir die Einkunftsart dabei nicht bezeichnen, da der Gesetzgeber nur wenig Spielraum für Gestaltungen gelassen hat.

Der Gesetzgeber hat die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in § 19 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abschließend geregelt. Die Vorschrift ist vergleichsweise überschaubar und umfasst folgende Bezüge: