Behandlung bei Bilanzierung | Behandlung bei EÜR

Beispiel 1 (Verbindlichkeit) | Gewinnauswirkung mit Entstehung des Anspruchs im Jahr 2023; keine Auswirkung bei Abfluss in 2024 | Gewinnauswirkung im Jahr 2024 mit Abfluss der EUR 5.000; keine Auswirkung im Jahr 2023

Beispiel 2 (Forderung) | Gewinnauswirkung mit Entstehung des Anspruchs im Jahr 2023; keine Auswirkung bei Zufluss in 2024 | Gewinnauswirkung bei Zufluss im Jahr 2024; keine Auswirkung im Jahr 2023

Bestimmte Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen, können ihren Gewinn durch die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben erfolgt dabei nach einer vereinfachten Methode. Wir stellen die wichtigsten Grundzüge der EÜR sowie ihre wesentlichen Unterschiede zum Betriebsvermögensvergleich, der Bilanzierung, vor.

Bestimmte Gewerbetreibende und Freiberufler haben die Möglichkeit, ihre Gewinnermittlungsart frei zu wählen. Sie können also entscheiden, ob sie den anzusetzenden Gewinn