Die Umwandlung eines bestehenden Einzelunternehmens in eine GmbH ist sowohl mit als auch ohne Holding-Struktur steuerlich attraktiv. Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie dabei bis zum 31. August des Jahres 2024, Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln – und das rückwirkend auf den 31.12.2023. Was auf den ersten Blick nach jeder Menge Zeit klingt, kann in der Praxis allerdings schnell knapp werden.

Mit ihrem (ersten) Einzelunternehmen legen viele Selbstständige den Grundstein für spätere und bestenfalls immer weiter zunehmende Erfolge. Früher oder später steigt damit auch die Steuerlast auf bis zu 45 % des Gewinns an, wobei zusätzlich Solidaritätszuschlag („Soli“) und gegebenenfalls Kirchen- sowie Gewerbesteuer fällig werden. Im Ergebnis entsteht dabei schnell eine Steuer- und Abgabenbelastung von über 50 %. Aber auch über die Steuerlast hinaus hat das Einzelunternehmen diverse Nachteile: