Neben zahlreichen Förderungen für Elektrofahrzeuge unterstützt die Regierung auch die Optimierung von Wohngebäuden mit umfassenden Maßnahmen. Eine der wesentlichen hiervon ist die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen nach § 35c EStG. Je selbst genutzter Wohneinheit können bis zu EUR 40.000 der Sanierungskosten unmittelbar von der zu zahlenden Einkommensteuer abgesetzt werden. Hierfür müssen lediglich einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- zu eigenen Wohnzwecken nutzen und
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.