Eine gemeinnützige GmbH, kurz gGmbH, wird steuerlich in vielerlei Hinsicht begünstigt. Voraussetzung ist allerdings die Verfolgung bestimmter Zwecke. Darüber hinaus darf die gGmbH keine wirtschaftliche Tätigkeit im eigentlichen Sinne ausüben, denn soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, verliert sie ihre steuerlichen Privilegien. Im Übrigen ist allerdings auch die gemeinnützige GmbH eine „Kapitalgesellschaft wie alle anderen“.

1. Was ist eine gemeinnützige GmbH?

Eine Rechtsform „gemeinnützige GmbH“ gibt es, anders als häufig vermutet wird, im deutschen Gesellschaftsrecht nicht. Die gGmbH ist daher eine klassische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und damit eine Kapitalgesellschaft, die den Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) unterfällt. Die Besonderheit zur „regulären“ GmbH besteht allerdings in der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke, wodurch eine direkte Verbindung zu den §§ 52 bis 54 AO besteht.

Wichtigste Voraussetzung ist die Erfüllung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Die Satzung der gemeinnützigen GmbH muss diese explizit vorsehen und gleichzeitig die übrigen Voraussetzungen der Abgabenordnung einhalten. Gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 AO sind beispielsweise: