Wenn man der Frage nachgeht, was Steuern sind, dann fragt man oft auch, wer die dazugehörigen Steuergesetze schreibt. In Deutschland gibt es dafür ein Gesetzgebungsverfahren. Dabei obliegt es der Legislative Steuergesetze zu entwerfen, zu entwickeln und zu beschließen. Damit liegt die Gesetzgebungsinitiative einerseits in den Händen der Regierung. Aber auch die Länder können eigene Gesetzesentwürfe entwickeln und einbringen. Außerdem partizipieren auch die im Bundestag vertretenen Parteien und Fraktionen am Gesetzgebungsverfahren. Hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf angenommen, dann befindet auch der Bundesrat über seine Annahme. Stimmt auch er zu, erhält die Bundesregierung und dann der Bundespräsident den Gesetzesentwurf zur Unterschrift vorgelegt. Dann veröffentlicht das Bundesgesetzblatt das neue Gesetz. Damit tritt es in Kraft. Doch gibt es viele Möglichkeiten, um auf dem Weg dorthin Einfluss auf ein kommendes Gesetz zu nehmen. Insbesondere Verbände und andere Interessensvertreter, aber auch einfache Bürger, nutzen diese Möglichkeiten, um bei der Gestaltung neuer Gesetze mitzuwirken.
Da Deutschland seine Ausgaben über Steuern finanziert, verfügt es auch über die entsprechenden Gesetze, die die Erhebung der Steuern regeln. Doch wer schreibt diese Steuergesetze? Wer bestimmt, ob ein gewisser Sachverhalt steuerpflichtig ist? Oder wer die Steuer schuldet und wie hoch sie ausfällt? All dies ist in Deutschland einem klaren Gesetzgebungsverfahren unterworfen, dessen Grundlage das Grundgesetz ist.
Wir betrachten nun, wie Steuergesetze entstehen und wer sie tatsächlich schreibt. Dabei gelten gerade im Hinblick auf Steuergesetze Besonderheiten bezüglich der Gesetzgebungsinitiative. Doch darauf kommen wir im nun folgenden Kapitel zu sprechen.
Die Legislative in Deutschland ist auf drei Organe verteilt: dem Bund, dem die Bundesregierung vorsteht, dem Bundestag mit ihren Abgeordneten und dem Bundesrat, in dem die Vertreter der jeweiligen Regierungen der Bundesländer sitzen. Allen drei Organen steht prinzipiell die Möglichkeit offen, Gesetze zu entwerfen und zur Abstimmung einzureichen.
Wenn es jedoch um Steuergesetze geht, gibt es Einschränkungen. Artikel 105 GG bestimmt, dass bei Fragen zu Zöllen und Finanzmonopolen dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungsinitiative zusteht. Eine konkurrierende Gesetzgebungsinitiative kommt in solchen Fällen in Frage, bei denen laut Grundgesetz die Steuerhoheit sowohl dem Bund als auch den Ländern zusteht. Darüber hinaus gibt es auch Steuergesetze, die allein die Länder in Eigenregie erlassen können. Dabei handelt es sich um Verbrauch- und Aufwandsteuern, bei denen es keine Entsprechung bei den Bundessteuern gibt. So bestimmen die Länder zum Beispiel die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes, während die Gemeinden den Hebesatz ihrer Gewerbesteuer und Grundsteuer selbst bestimmen.
Hier bieten wir einen Überblick über die jeweilige Steuerhoheit zu folgenden Steuern, wobei dies nur exemplarischen Charakter hat:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.