Datum | Thema
25. April 2017 | Verlustvortrag beim GmbH-Kauf nutzen
23. August 2018 | GmbH-Verlustvorträge: § 8c KStG verfassungswidrig -> Einspruch & Frist
11. November 2018 | Retten Sie die Verlustvorträge bei der GmbH: der neue § 8d KStG hilft!
17. Februar 2019 | GmbH-Verlustvorträge kaufen: 6 neue Strategien zur Verlustnutzung (dieser Beitrag)
09. Mai 2019 | Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG
In § 8c KStG und § 8d KStG hat der Gesetzgeber geregelt, wie beim Erwerb einer GmbH mit den Verlustvorträgen zu verfahren ist. Prinzipiell wird dabei die Absicht verfolgt, dass der Erwerber diesen Verlustabzug nicht für sich in Anspruch nehmen kann. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff „schädlicher Beteiligungserwerb“ geprägt. Jedoch sind Ausnahmen vorgesehen, an deren Voraussetzungen es neuerdings Veränderungen gab. Wir stellen nachfolgenden 6 Gestaltungsmodelle zur Verlustnutzung im Jahr 2019 vor.
Bisher sah die Regelung in § 8c KStG vor, dass beim Erwerb eines bestimmten Prozentsatzes einer Körperschaft ein Anteil des vorhandenen Verlustabzugs nicht vom Erwerber genutzt werden konnte. Man spricht dabei vom „Untergang der Verlustvorträge“. Zu berücksichtigen war ein Erwerbszeitraum von 5 Jahren. Dabei sah das Gesetz bei einem Beteiligungserwerb innerhalb dieses Zeitraums folgende Grenzwerte vor:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.