Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine vollwertige Personengesellschaft, die aber vergleichsweise einfach und mit wenig bürokratischen Herausforderungen zu gründen ist. Steuerlich stellt sie in der Regel eine Mitunternehmerschaft mit Besteuerung nach dem Transparenzprinzip dar. Wir zeigen, wie (einfach) die Gründung einer GbR über die sprichwörtliche Bühne geht und welche Aspekte Gesellschafter dabei beachten sollten.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wegen ihrer ausschließlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu findenden Normen auch als „BGB-Gesellschaft“ bekannt. Konkret anzuwendende Vorschriften sind dabei insbesondere die §§ 705 bis 740 BGB. Darüber hinaus gelten für bestimmte Vorgänge, etwa die Anschaffung und Übertragung von Grundstücken, zusätzliche Formvorschriften – beispielsweise der § 311c BGB.

Das Steuerrecht knüpft an die zivilrechtliche Gründung der GbR an. Besteht die Gesellschaft nach den Grundsätzen des BGB, liegt daher regelmäßig auch