Rechenposten | Betrag
Gewinn der GmbH | EUR 30.000
15 % Körperschaftsteuer | EUR 4.500
15 % Gewerbesteuer | EUR 4.500
Für Ausschüttung verbleibend (§ 8 Absatz 3 Satz 1 KStG) | EUR 21.000
Rechenposten | Betrag
Gewinn der GmbH | EUR 50.000
(EUR 100.000 abzüglich EUR 50.000 Gehaltszahlung)
15 % Körperschaftsteuer | EUR 7.500
15 % Gewerbesteuer | EUR 7.500
Für Ausschüttung verbleibend (§ 8 Absatz 3 Satz 1 KStG) | EUR 35.000
Struktur | Nur GmbH | Holding (zwei GmbHs) | Einzelunternehmen (Privatperson)
Gewinn | EUR 100.000 | EUR 100.000 | EUR 100.000
Steuerbelastung auf Unternehmensebene | EUR 15.000 (operative und einzige GmbH) | EUR 15.000 (operative GmbH)
EUR 525 (Holding) | Keine (Gewerbesteuerfreiheit wegen § 18 EStG)
Steuerbelastung auf privater Ebene | EUR 11.343 (Geschäftsführergehalt) EUR 6.250 (Gewinnausschüttung von EUR 25.000 mit 25 % Kapitalertragsteuer) | EUR 11.343 (Geschäftsführergehalt, keine Gewinnausschüttung an Privatperson) | EUR 33.750
(gesamter Gewinn unterliegt der Einkommensteuer)
Steuerbelastung (Summe) | EUR 32.593 | EUR 26.868 | EUR 33.750
Steuerbelastung (Prozent) | 32,59 % | 26,868 % | 33,75 %
Struktur | Nur GmbH | Holding (zwei GmbHs) | Einzelunternehmen (Privatperson)
Gewinn | EUR 250.000 | EUR 250.000 | EUR 250.000
Steuerbelastung auf Unternehmensebene | EUR 60.000 | EUR 60.000 (operative GmbH)
EUR 2.100 (Holding) | Keine (Gewerbesteuerfreiheit wegen § 18 EStG)
Steuerbelastung auf privater Ebene | EUR 11.343 (Geschäftsführergehalt) EUR 35.000 (25 % auf die Gewinnausschüttung in Höhe von EUR 140.000) | EUR 11.343 (Geschäftsführergehalt, keine Gewinnausschüttung an Privatperson) | EUR 100.253,48 (gesamter Gewinn unterliegt der Einkommensteuer)
Steuerbelastung (Summe) | EUR 106.343 | EUR 73.443 | EUR 100.253
Steuerbelastung (Prozent) | 42,54 % | 29,38 % | 40,10 %
Mit einer Holding profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer von verschiedenen Steuervorteilen, vor allem aber einer insgesamt niedrigeren Steuerlast. Ab welchem Punkt diese Vorteile aber tatsächlich zur Geltung kommen, zeigt unser Holding-Rechenbeispiel. Dabei vergleichen wir die Struktur mit dem Einzelunternehmen, denn mit dieser Rechtsform beginnen die meisten Selbstständigen. Es bestehen allerdings keine steuerlich relevanten Unterschiede zu einer Personengesellschaft, sodass unsere Ausführungen hierfür entsprechend gelten.
Für den Aufbau einer Holding-Struktur werden insgesamt zwei Kapitalgesellschaften, etwa GmbHs, UGs oder AGs, benötigt. Auch ausländische Rechtsformen wie die englische Limited oder die niederländische B.V. eignen sich dem Grunde nach für die Holding. Schlussendlich wird die Struktur dadurch hergestellt, dass beide Gesellschaften (gleichzeitig oder nacheinander) gegründet und die operative Gesellschaft anschließend unter der Holding-Gesellschaft positioniert wird.
Das operative Unternehmen führt das entsprechende Business aus. 100 % der Anteile gehören einer weiteren GmbH, der Holding. An dieser Holding wiederum ist die Privatperson mit 100 % beteiligt. Schüttet die operative Gesellschaft nun Gewinne aus, landen diese entsprechend im „Topf“ der Holding und werden hier besonders günstig besteuert.
Wie unser Holding-Rechenbeispiel später noch zeigt, bietet die Struktur insbesondere die folgenden Vorteile:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.