Beim innergemeinschaftlichen Erwerb ergeben sich unter anderem mit Blick auf die Steuerschuldnerschaft einige Besonderheiten. Denn diese liegt grundsätzlich beim Empfänger der Lieferung, während der Absender eine steuerfreie Leistung erbringt. Schauen wir uns den in § 1a UStG geregelten innergemeinschaftlichen Erwerb, seine Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen sowie diverse Sonderfälle einmal etwas genauer an!

- ein Gegenstand bei einer Lieferung vom einen in den anderen Mitgliedstaat gelangt,