Mit einem Luxusauto assoziiert man Wohlstand, Freiheit, Lebensgefühl, selten aber Steuervorteile. Dabei demonstrieren wir in diesem Beitrag, wie man ein Luxusauto vermieten kann und damit steuerliche Vorteile generiert. Einerseits spart man mit unserer Gestaltung die beim Kauf eines Neuwagens anfallende Umsatzsteuer. Andererseits umgehen wir die unschöne Privatentnahme, die wir versteuern müssten, wenn wir unser privat gekauftes Luxusauto an unsere eigene GmbH vermieten. Und am Ende ist der Verkauf des Luxusautos sogar komplett steuerfrei!

1. Luxusauto steueroptimiert vermieten – Einleitung

Wenn Ästhetik auf Kraft trifft, hat dies Menschen schon immer fasziniert. Man denke dabei nur an bestimmte Pferderassen, etwa Araber. Auch andere Tiere verkörpern beides eindrücklich, zum Beispiel Jagdvögel oder Raubkatzen. Später kamen dann menschliche Erfindungen hinzu, die Ästhetik und Stärke ebenfalls in sich zu vereinen wussten. Jets wie die legändere Concord stehen hierfür exemplarisch. Doch kaum ein Objekt steht in diesem Zusammenhang so beispielhaft für diese magische Kombination wie ein Luxusauto.

Schon früh in der Geschichte des Automobils gab es die Tendenz, beides, Stärke und Schönheit, in einem Fahrzeug zu vereinen. Mit der Zeit schuf man immer schönere und ebenso kraftvolle Wagen, von denen Ettore Bugatti sicherlich einer der ersten Pioniere auf diesem Gebiet war; allein sein Typ 41 Royale spricht für sich. Auch der in etwa zeitgleich erhältliche Rolls Royce Phantom II überzeugt mit seiner exquisiten Formgebung. Später kamen dann legendäre Schönheiten wie die Pagode von Mercedes, der Aston Martin DB5 oder der Volvo P1800 auf die Straßen, wurden zu Hinguckern und blieben es bis heute. Dabei haben wir zu der Scuderia Ferrari mit ihrer prägenden Designgeschichte, für die etwa der legendäre Testarossa exemplarisch steht, noch kein einziges Wort gesagt.

Wenig erstaunlich, dass dies stets seinen Preis hatte, den sich oft nur die Oberschicht leisten konnte. Und je mehr die technische Entwicklung voranschritt, desto ausgefeilter wurden Autos auch auf ästhetischem Gebiet. Dabei gilt dies für mit maximalen Komfort ausgestattete Luxuslimousinen wie für, zumindest früher, spartanisch eingerichtete Sportwagen gleichermaßen. Wer hätte wohl damals daran gedacht, dass man mit solchen Schätzen sogar Steuern sparen kann?

2. Kann man ein Luxusauto vermieten?

Mit unserer provokanten Aussage, dass man mit Luxusautos Steuern sparen kann, wenn man sie vermietet, wecken wir sicherlich manche Verwunderung aus. Dabei ist schon der Umstand, dass man dazu Luxusautos vermieten soll, bereits erklärungsbedürftig. Denn viele werden sich wohl nun fragen, ob man Autos einfach so vermieten kann. Sicherlich, es gibt gewerbsmäßige Autovermietungen, aber es dürfte klar sein, dass wir hier die private Vermietung von Autos thematisieren. Und ja, eine solche Vermietung wäre durchaus ungewöhnlich.

Allerdings fragen wir uns, warum das so ist. Schließlich kann man ja auch Wohnungen oder Häuser von privat vermieten. Selbst die Vermietung von Wohnmobilen ist durchaus weit verbreitet, schafft sie doch Einnahmen, während man selber keinen Bedarf hat, sie zu nutzen. Aber auch hier hinkt vielleicht der Vergleich, denn die Vermietung von Wohnmobilen oder etwa Yachten und Privatjets ist stets nur für begrenzte Zeit gedacht, etwa für einen Urlaub. Wir wollen in diesem Artikel jedoch die dauerhafte Vermietung von Luxusautos mit Steuervorteilen in Verbindung bringen.

Wenn wir hier von Luxusautos sprechen, meinen wir übrigens in erster Linie solche, die auch alltagstauglich sind. Das bedeutet, dass all jene besonderen Autos, die nur in wenigen Exemplaren gefertigt wurden und im Grunde direkt an Sammler adressiert sind, für unsere Betrachtungen ohne Relevanz bleiben. Außerdem denken wir insbesondere an Autos aus laufender Produktion, also keine Youngtimer oder Oldtimer, obwohl unser Gestaltungsmodell auch hierbei durchaus geeignet wäre. Mit anderen Worten interessieren uns Luxusautos, die wir als Neuwagen erwerben und vermieten wollen.

3. Steuerrechtliche Grundlagen zum Vermieten eines Luxusautos

Bevor wir unser Gestaltungsmodell im Detail vorstellen, wollen wir noch die steuerrechtlichen Aspekte beleuchten. Denn erst wenn man diese kennt, versteht man, warum ein eigentlich steuerpflichtiger Vorgang in unserem Fall ohne steuerliche Konsequenzen bleibt.

3.1. Umsatzsteuer

Dabei geht es zunächst um die Frage, ob man als Privatperson einen Gegenstand kaufen und sich anschließend die Vorsteuer zurückerstatten lassen kann. Denn bei einer privaten Nutzung ist man ja als Verbraucher die Person, die diese Verbrauchsteuer eigentlich zu entrichten hat. Die Händler, die den Gegenstand im Zwischenhandel zuvor voneinander abgekauft hatten, können nämlich die Umsatzsteuer, die sie ebenfalls zu zahlen hatten, als Vorsteuer zurückerstattet bekommen. Darum gehört das deutsche Umsatzsteuerrecht zur Gruppe der sogenannten Allphasen-Umsatzsteuern.

Nun fordern auch wir die Vorsteuer, weil wir weniger als Verbraucher sondern als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts auftreten. Denn das Vermieten eines Luxusautos ist in diesem Sinne eine unternehmerische Tätigkeit. Die Vorsteuer dürfen wir aber nur dann zurückfordern, wenn auch der Mieter ein Unternehmer ist, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Darauf müssen wir also ebenfalls Acht geben.

3.2. Einkommensteuer

Die wichtigste Frage, die uns den größten Steuervorteil bescheren soll, ist allerdings, warum wir erwarten, dass der spätere Verkauf des Autos steuerfrei sein wird. Das ist durchaus eine interessante Betrachtung, weil eigentlich gilt, dass Gegenstände im Privatvermögen einer einjährigen Spekulationsfrist unterliegen. So steht es in § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 1 EStG. Wenn man diesen Gegenstand dann auch noch zum Erzielen von Einkünften verwendet, verlängert sich die Spekulationsfrist sogar auf zehn Jahre. Dies geht aus § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 EStG hervor. Da genau dies auf unser Vorhaben zutrifft, würde dies ja bedeuten, dass wir erst die Spekulationsfrist abwarten müssten, bevor wir unser Luxusauto steuerfrei verkaufen könnten. Das wollen wir aber früher realisieren.

Und tatsächlich können wir Gegenstände des täglichen Gebrauchs, zu denen auch ein Luxusauto gehört, sogar jederzeit steuerfrei verkaufen. Dies garantiert uns § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG. Und da der übernächste Satz im Gesetz nur solche Verkäufe mit einer zehnjährigen Spekulationsfrist belegt, die im ersten Satz gemeint sind, sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs von beiden Spekulationsfristen, der einjährigen wie der zehnjährigen, ausgenommen.

4. Luxusauto vermieten nach unserer Gestaltung

4.1. Umsatzsteuerliche Vorteile beim Erwerb und Vermieten eines Luxusautos

Also schreiten wir zur Tat: wir kaufen ein Luxusauto und vermieten es. Weil wir uns dabei die Umsatzsteuer per Vorsteuer zurückerstatten lassen wollen, müssen wir das Auto an einen anderen Unternehmer vermieten, der selber ebenfalls umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Das ist idealerweise unsere eigene GmbH sein. Wenn wir als Privatperson und Eigentümer des Luxusautos die Vermietung nun ebenfalls umsatzsteuerpflichtig vornehmen, was nach § 9 Absatz 1 UStG auf Antrag möglich ist, steht uns die Rückerstattung der Umsatzsteuer zu. Beachten müssen wir dabei lediglich, dass wir an diese freiwillige Umsatzsteuerpflicht fünf Jahre lang gebunden sind. Dabei ist die bei der Vermietung anfallende Umsatzsteuer für beide Parteien über die Vorsteuer ausgleichbar, bleibt somit ohne finanzielle Bedeutung.

4.2. Steuervorteile während der Vermietung

Da wir das Auto vermieten, um damit Einkünfte zu erzielen, dürfen wir die Anschaffungskosten auch abschreiben. Für Autos gilt generell eine Nutzungsdauer von sechs Jahren, wenn es sich um Neuwagen handelt, beziehungsweise von fünf Jahren bei Gebrauchtfahrzeugen. In unserem Fall können wir also jährlich ein Sechstel der Anschaffungskosten abschreiben. Da wir aber mit einer fremdüblichen Jahresmiete von wenigen Prozenten bezogen auf die Anschaffungskosten rechnen können, entsteht daraus ein gewisser Verlust. Den können wir dazu nutzen, um andere positive Einkünfte zu minimieren, was somit zu einer geringeren Einkommensteuer führt. Jedenfalls fällt auf die Mieteinnahmen keine Einkommensteuer an.

Jetzt müssen wir noch die Nutzung des Autos auf Ebene der GmbH betrachten. Selbstverständlich sind wir auch deren Geschäftsführer. Da uns die GmbH das gemietete Luxusauto als Dienstwagen zur Verfügung stellt, müssten wir die Privatnutzung des Autos als Privatentnahme eigentlich versteuern – entweder mit der 1 %-Methode oder über die mit einem Fahrtenbuch dokumentierten Realkosten. Eigentlich ist dabei ein sehr schönes Wort. Denn auch diese Besteuerung können wir vermeiden. Und zwar, indem wir das privat gekaufte Luxusauto nur partiell an unsere GmbH vermieten. Wir behalten uns nämlich vor, es als Eigentümer auch privat zu nutzen. Die Nutzung als Dienstfahrzeug ist damit auf rein betriebliche Zwecke beschränkt.

Um dies zu bewerkstelligen, müssen wir am Anfang über einen repräsentativen Zeitraum feststellen, wie hoch der Anteil der betrieblichen und der rein privaten Nutzung des Autos ist. In dieser Zeit, etwa drei Monate, sollte man also alle Fahrten dokumentieren, um dem Finanzamt die Aufteilung belegen zu können.

4.3. Steuervorteile beim Verkauf des Luxusautos

Nach sechs Jahren wollen wir das Auto verkaufen. Inzwischen ist es zwar komplett abgeschrieben, doch behält ein Luxusauto durchaus einen beträchtlichen Restwert. Unter Umständen könnte der Wert sogar steigen statt sinken. Steuerlich betrachtet entsteht aber auf jeden Fall ein Gewinn, der, wie zuvor beschrieben, eigentlich steuerpflichtig wäre. Ach ja, das gute Wort „eigentlich“. In unserem Fall behalten wir den Gewinn, ohne dass wir darauf Steuern entrichten müssen.

Übrigens können wir nach Ablauf dieser Frist von unserem Antrag auf Erbringen von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen wieder Abstand nehmen und das Auto, wie jede andere Privatperson auch, umsatzsteuerfrei verkaufen. Dies ist insbesondere für andere private Käufer vorteilhaft, die dadurch die Umsatzsteuer einsparen. Würden sie das Auto nämlich von einem gewerblichen Händler kaufen, müssten sie auch die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis entrichten.

5. Luxusauto vermieten – Fazit

Wir haben also ein Luxusauto umsatzsteuerfrei gekauft. Wir haben es vermietet und damit Mieteinnahmen generiert, die steuerfrei bleiben, weil eigentlich ein steuerlicher Verlust stattfindet, obwohl dies hauptsächlich an der hohen Abschreibung liegt. Außerdem haben wir Einkommensteuer durch die Vermeidung der Privatentnahme eingespart, weil die Nutzung des Dienstwagens für rein betriebliche Zwecke stattfand. Dann hat auch das Mieten des Luxusautos durch unsere GmbH dafür gesorgt, dass die Miete als Betriebsausgabe den Gewinn unseres Unternehmens senkt, was ebenfalls ein Steuervorteil ist. Das ganze blieb selbstverständlich umsatzsteuerlich betrachtet neutral. Schließlich haben wir es geschafft, dass der Verkauf des Luxusautos ebenfalls steuerfrei erfolgt. Und für den Käufer bleibt auch noch ein Vorteil übrig, nämlich, dass er keine Umsatzsteuer zu zahlen braucht.

Auch ohne das Beispiel mit realistischen Zahlen durchzurechnen, sollte klar geworden sein, dass wir hier mit dem Vermieten eines Luxusautos erhebliches Steuersparpotenzial gehoben haben. Selbstverständlich ist unser Gestaltungsmodell auch mit anderen Autos umsetzbar, doch fällt der Steuervorteil bei Luxusautos deutlich höher aus. Und wer dabei auch noch eine Wertsteigerung realisieren möchte, investiert vielleicht sogar in hochwertige Oldtimer.