Der Mittelstand bildet das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Denn 99 % aller Firmen sind dem Bereich „KMU“, also der Kategorie kleiner und mittelständischer Unternehmen, zuzuordnen. Auch aufgrund der internationalen Beziehungen vieler Betriebe wundert es nicht, dass der Mittelstand zunehmend in andere Staaten expandiert. Um mögliche steuerliche Fallstricke zu umgehen, werfen wir heute einen Blick auf das Mittelstandsmodell und Dubai.
Denn bei Dubai beziehungsweise den Vereinigten Arabischen Emiraten ist als Besonderheit zu beachten, dass seit dem Jahr 2021 kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr zwischen ihnen und Deutschland besteht.
1. Grundsatz: Das Mittelstandsmodell im Überblick
Hinter dem Mittelstandsmodell steht der grundsätzliche Wunsch eines Unternehmens, mit dem eigenen Geschäft ins Ausland zu expandieren oder dort unternehmerisch Fuß zu fassen. Letzterer Wunsch kann zum Beispiel in der Gründung einer Zweigstelle, nach deutschem Recht also einer ausländischen Betriebsstätte, bestehen. Grundsätzlich haben Unternehmen hierbei mehrere Möglichkeiten, wobei wir von einer in Deutschland ansässigen und mit den Gesellschaftern hier steuerpflichtigen GmbH & Co. KG ausgehen:
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.