P2P-Kredite, zu Deutsch auch als „Privatdarlehen“ bezeichnet, erfreuen sich seit vielen Jahren einer großen Beliebtheit. Neben spezialisierten Plattformen kann ihr Abschluss auch „von Angesicht zu Angesicht“, etwa zwischen Familienangehörigen oder Freunden, erfolgen. Steuerlich gehören entsprechende Zinsen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Wer die Zinsen entrichtet, kann sie gegebenenfalls als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen.
1. Grundsatz: Kapitalüberlassung bei Privatdarlehen
P2P-Kredite beziehungsweise Privatdarlehen fallen ertragsteuerlich unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG. Denn ein entsprechendes Darlehen stellt eine Kapitalüberlassung im Sinne der Norm dar, da
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.