Die OECD hat wichtige Dokumente zu globalen Mindesteuer veröffentlicht. Für deutsche Unternehmen sind insbesondere die temporären Safe-Harbour-Regelungen sehr bedeutend. Wir erklären diese Regelungen und was es dabei besonderes zu beachten gilt.
1. Umsetzung der globalen Mindeststeuer
Die OECD Richtlinien zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 15 % für multinationale Unternehmensgruppen mit Umsatzerlösen von mindestens EUR 750 Mio. wurden nunmehr auch in Deutschland umgesetzt. Die OECD veröffentlichte hierzu weitere wesentliche Dokumente durch das Inclusive Framework. Das Inclusive Framework enthält zwei öffentliche Konsultationspapiere zu den Themen „GloBE Information Return“ und „Tax Certainty“. Der GloBE Information Return betrifft die von den Unternehmen einheitlich einzureichende Erklärung zur Mindeststeuer. Tax Certainty betrifft hingegen die Streitbeilegung zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen. Bedeutend für die Unternehmen sind jedoch derzeit besonders die Erleichterungen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer, sogenannte Safe-Harbour-Regelungen.
2. Safe-Harbour-Regelung
2.1. Definition
Die Safe-Harbour-Regelung ist eine Erleichterungsregelung für Unternehmen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer. Sie soll den Unternehmen einen leichteren Einstieg in das neue globale Besteuerungsregime ermöglichen. Dies soll durch die Anwendung von drei Tests erfolgen. Folge ist die Herausnahme des Unternehmens aus der Erklärungspflicht für einen Übergangszeitraum von drei Jahren. Die Safe-Harbour-Regelung beinhaltet temporäre und permanente Vereinfachungen. In Deutschland ist die Safe-Harbour-Regelung in den §§ 78 ff. MinStG geregelt.
2.2. Ausgestaltung der Safe-Harbour-Regelung
Die Safe-Harbour-Regelung beinhaltet drei Tests. Diese haben zum Ziel, den Aufwand für Konzerne in der Anfangszeit der globalen Mindeststeuer zu reduzieren. Erfüllt der Konzern für ein Hoheitsgebiet, in dem er in Form einer Gesellschaft oder Betriebsstätte tätig ist, einen der drei Tests, so muss sie keine aufwändige Berechnung für die effective tax rate durchführen. Im Rahmen der aufwändigen Berechnung müsste sie die Adjusted Covered Taxes dem GloBE Income gegenüberstellen. Ist die Safe-Harbour-Regelung hingegen einschlägig, so wird die Zusatzsteuer („Top-up Tax“) des entsprechenden Hoheitsgebiets mit Null EUR angenommen. Dennoch unterliegt die Gruppe in vollem Umfang den Regelungen der globalen Mindeststeuer und damit auch den Erklärungspflichten.
Nimmt die Gruppe in einem Jahr keine der temporären Safe-Harbour-Regelungen in Anspruch, so können auch für die folgenden Übergangsjahre die Safe-Harbour-Regelungen nicht in Anspruch genommen werden. Daher muss der Konzern dann auch für dieses Land die vollumfängliche Berechnung durchführen.
2.3. Drei Tests
Die drei Tests sind der „De-minimis-Test“, der „Smiplified ETR-Test“ und der „Routine-Profits-Test“.
Der „De-minimis-Test“ ist erfüllt, wenn – auf Basis der Daten des Country-by-Country-Reports – kumulativ
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind Sachverhalt, aktuelle Rechtslage, Zuständigkeit, Dokumentation und Umsetzung.