Unter bestimmten Voraussetzungen, geregelt in der AO, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dabei hat es allerdings alle geltenden Grundsätze, insbesondere zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung, zu beachten. Außerdem sind „Strafschätzungen“ zulasten des Steuerpflichtigen verboten. Wir schauen uns die grundlegenden Voraussetzungen für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO einmal genauer an!

Die Schätzung ist im dritten Abschnitt der Abgabenordnung (AO), der die grundlegenden Festsetzungs- und Feststellungsvorschriften enthält, geregelt. Konkret normiert dabei § 162 AO die Schätzungsbefugnisse der Finanzbehörden, wobei die Norm immer in Verbindung mit den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen zu sehen ist. Das Finanzamt muss also auch bei der Schätzung sicherstellen, dass