Um steuerfreie Gewinnausschüttungen zu realisieren sind zwei verschiedene Steuergestaltungen zu kombinieren. Einerseits nimmt man die Gewinnausschüttung per Teileinkünfteverfahren vor. So bleiben schon 40 % der Gewinnausschüttung steuerfrei. Den Rest reduzieren wir, indem wir einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von 60 % des steuerpflichtigen Gewinns nutzen. Dazu erwerben wir Photovoltaikanlagen, weil diese als Gewerbebetrieb die Bedingungen des § 7g EStG zur Gewährung des IAB erfüllen.

1. Steuerfreie Gewinnausschüttungen – Einleitung

Eine GmbH ist besonders vorteilhaft, weil sie gleich in mehrfacher Hinsicht Vorteile erbringt. Der für viele Unternehmer wesentlichste ist sicherlich die Haftungsbeschränkung. So unterliegt nur das Unternehmensvermögen etwaigen Forderungen durch Dritte. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist also weitestgehend vor fremdem Zugriff geschützt. Der zweite bedeutende Vorteil einer GmbH ist dann aber schon ein steuerlicher. So müssen die Gewinne der GmbH zunächst auf Unternehmensebene versteuert werden. Dazu fallen derzeit 15 % Körperschaftsteuer und etwa ebenso viel Gewerbesteuer an. Rechnen wir also mit einer Unternehmensteuer von insgesamt 30 %. Würden wir stattdessen mit einer Personengesellschaft Gewinne erwirtschaften, müsste man sie auf privater Ebene mit Einkommensteuer versteuern. Bei dieser progressiven Besteuerung beträgt der höchste Steuersatz 45 %. Wer also den Gewinn im eigenen Unternehmen reinvestieren möchte, ist mit einer GmbH deutlich besser beraten.

Wenn aber eines Tages der Gewinn aus der GmbH ausgeschüttet werden soll, fällt auf privater Ebene Kapitalertragsteuer an. Diese liegt pauschal bei 25 %, wobei zusätzlich noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzukommen können. Zusammen mit der Körperschaftsteuer der GmbH liegen wir also auch hierbei bei einer Gesamtsteuer von ungefähr 50 %. Und doch schaffen wir es, die Gewinnausschüttung ganz ohne Steuern vorzunehmen. Dazu brauchen wir zwei steuerliche Ansätze.

2. Steuerfreie Gewinnausschüttungen durch Teileinkünfteverfahren

Der erste ist, dass wir die Gewinnausschüttung ohne Kapitalertragsteuer vornehmen. Jetzt mögen sich steuerliche Laien fragen, wie das gehen soll, da wir doch noch vor wenigen Zeilen auf das unbedingte Erfordernis hierzu verwiesen hatten. Tatsächlich existiert mit dem sogenannten Teileinkünfteverfahren eine im Einkommensteuerrecht verankerte Alternative zur Kapitalertragsteuer. Dabei geht man so vor, dass nur 60 % der Gewinnausschüttung steuerpflichtig sind. Dieser Teil der Gewinnausschüttung unterliegt der regulären Einkommensbesteuerung. Somit kann bei hohen Beträgen durchaus der höchste Steuersatz Anwendung finden, sodass folglich ebenfalls mit einer Gesamtsteuer von etwa 50 % zu rechnen ist. Wir brauchen also einen weiteren Hebel, um von dieser Spitzenbesteuerung herunterzukommen.

3. Steuerfreie Gewinnausschüttungen dank Investitionsabzugsbetrag

Um insgesamt steuerfreie Gewinnausschüttungen zu erzielen, müssen wir also den verbleibenden steuerpflichtigen Gewinnanteil von 60 % eliminieren. Das gelingt uns durch Investitionen in einen Gewerbebetrieb. Denn wenn wir eine solche Investition vornehmen, dann können wir, unter gewissen Voraussetzungen, einen Teil davon steuerlich abziehen. Der Fachbegriff hierfür ist Investitionsabzugsbetrag (kurz IAB).

Mit dem IAB kann man bis zu drei Jahre im Voraus Investitionen zu einem großen Teil vom laufenden Einkommen abziehen. Dass dabei die Investitionen erst in der Zukunft stattfinden, ist für uns der Schlüssel, um steuerfreie Gewinnausschüttungen zu erzielen. Denn in unserem Modell entspricht die Höhe des IAB dem Betrag, der beim Teileinkünfteverfahren eigentlich steuerpflichtig ist (60 % der Gewinnausschüttung). Auf diese Weise generieren wir praktisch steuerfreie Gewinnausschüttungen.

4. Gewinne steuerfrei ausschütten – Fazit