Welche Steuern bei einer Rückkehr aus dem Ausland nach Deutschland relevant sind, betrachten wir im nachfolgenden Artikel. Dabei ist die fachliche Antwort im Grunde sehr simpel. Denn nach der Rückkehr nach Deutschland fallen die selben Steuern an, die auch alle anderen Steuerpflichtigen hierzulande zu entrichten haben. Insofern liegen keine Besonderheiten vor – eigentlich. Tatsächlich besteht im Hinblick auf die Aufteilung zwischen in- und ausländischem Einkommen durchaus Klärungsbedarf. Nur wenn man die Rückkehr zum Jahreswechsel vollzieht, erübrigt sich eine solche Aufteilung. Außerdem bedarf auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer einer Differenzierung.

1. Steuern in Deutschland nach Rückkehr aus dem Ausland – Einleitung

Sie kennen sicherlich alle die Wegzugsteuer nach § 6 AStG. Sie fällt unter anderem an, wenn man als GmbH-Gesellschafterin oder GmbH-Gesellschafter von Deutschland ins Ausland fortzieht. Daher wurden wir schon oft gefragt, ob es in umgekehrter Richtung ähnlich ist. Mit anderen Worten: fallen bei einer Rückkehr nach Deutschland ebenfalls Steuern an? Mit anderen Worten, es stellt sich die Frage, die wir in die Überschrift des nächsten Kapitels stellen.

2. Gibt es eine Zuzugsteuer bei einer Rückkehr aus dem Ausland?

Die kurze Antwort auf die Frage nach der Existenz einer Zuzugsteuer ist, zum Glück, nein. Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss zum Zeitpunkt der Wiedererlangung der unbeschränkten Steuerpflicht keine gesonderte Steuer entrichten. Um ehrlich zu sein, man kennt auch in den allermeisten anderen Staaten der Welt keine solche Steuer. Dennoch ist die Idee an sich keineswegs völlig abwegig – zumindest auf den ersten Blick. Doch ist eine solche Steuer im Grunde überflüssig, weil Deutschland nach dem Welteinkommensprinzip Steuern erhebt. Eine Besteuerung ausländischen Vermögens würde außerdem als sehr ungerecht wahrgenommen werden. Zwar gilt das auch für die Wegzugsteuer, doch ist der Grund, der hinter dieser Steuer steht, ein anderer, nämlich die Vermeidung der Steuerflucht ins Ausland.

3. Steuern bei Rückkehr nach Deutschland: welche gibt es?

Trotzdem möchten wir die Gelegenheit nutzen, um all jenen Menschen einen Überblick über die Steuern zu verschaffen, die über eine Rückkehr nach Deutschland nachdenken.

3.1. Steuerpflicht in Deutschland

Da ist zunächst einmal die allgemeine Frage nach der Steuerpflicht. Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz bezieht oder nutzt, ist man im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Das gilt also auch dann, wenn man den Wohnsitz bei Familienangehörigen oder Freunden und Bekannten einnimmt. Als Wohnsitz gilt jede Wohngelegenheit, zu der man über einen eigenen Schlüssel verfügt.

Ähnlich verhält es sich im Hinblick auf die unbeschränkte Steuerpflicht, wenn zwar kein Wohnsitz in Deutschland vorliegt, dafür aber der sogenannte gewöhnliche Aufenthalt. Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt somit auch dann, wenn kein Wohnsitz im Inland vorliegt, man sich aber dennoch praktisch ständig in Deutschland aufhält. Das ist etwa der Fall, wenn man durchweg in Hotels eincheckt.

Ein weiteres Anknüpfungsmerkmal ist der sogenannte Mittelpunkt der Lebensinteressen. Hat man etwa enge Familienmitglieder, die in Deutschland leben, geht der Fiskus davon aus, dass die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gegeben ist. Die Steuerpflicht erstreckt sich dabei auf alle Einkunftsarten.

3.2. Einkommensteuer in Deutschland

Damit sind wir bereits direkt bei der wichtigsten Ertragsteuer in Deutschland angekommen, der Einkommensteuer. Sie ist progressiv aufgebaut, sodass die Steuersätze in bestimmten Stufen unterschiedlich sind. Das bedeutet, dass es keine lineare Zunahme der Steuersätze gibt. Mit 45 % ist der Höchstsatz in Deutschland erreicht (sogenannter Reichensteuersatz). Er liegt noch drei Prozentpunkte über dem Spitzensteuersatz und kommt auf Einkommen über EUR 277.826 zur Anwendung.

3.3. Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland

Als weitere wichtige Steuer, die nach einer Rückkehr aus dem Ausland relevant wird, gilt in Deutschland die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Hierbei zieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz gleich drei Kriterien zugrunde, von denen nur eines erfüllt sein muss, um hierzulande erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig zu werden. Entweder die übertragende oder die empfangende Person ist in Deutschland ansässig. Und drittens: Steuerpflicht besteht auch, wenn sich der Gegenstand, der per Erbschaft oder Schenkung übertragen wird, in Deutschland befindet.

3.4. Doppelbesteuerungsabkommen

In beiden Fällen, Einkommensteuer einerseits und Erbschaft- und Schenkungsteuer andererseits, muss man bei internationalen Sachverhalten genauer untersuchen, wo Steuern anfallen. Schließlich besteuert zumindest Deutschland sowohl inländische als auch aus dem Ausland stammende Vermögensmehrungen, also Einkommen, Erbschaften und Schenkungen. Allerdings bestehen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit weit mehr als 150 Staaten weltweit Doppelbesteuerungsabkommen. Hierin regeln Deutschland und die anderen Vertragsstaaten, welchem Land in bestimmten Situationen das alleinige Besteuerungsrecht zustehen soll. Dadurch vermeiden die Vertragspartner, dass Steuerpflichtige in zwei oder mehr Staaten gleichzeitig Steuern in vollem Umfang zahlen müssen.

4. Rückkehr nach Deutschland: wie zahlt man im ersten Jahr Steuern?

Betrachten wir nun eine ganz praktische Frage, die im Zusammenhang mit einer Rückkehr nach Deutschland stets aufkommt: Wo zahlt man Steuern, wenn man unterjährig nach Deutschland zurückkehrt?

In einem solchen recht typischen Fall zieht man eine Datumsgrenze. Sie fällt mit der Rückkehr nach Deutschland zusammen und markiert, ab wann in Deutschland Steuern anfallen. Das bedeutet, dass Einkünfte oder Vermögenszuwächse, die bis kurz vor der Rückkehr im Ausland angefallen sind, dem jeweiligen Ausland steuerlich zuzurechnen sind. Alles andere, was nach der Rückkehr nach Deutschland an Einkommen oder Vermögen entstanden ist, unterliegt dann dem deutschen Steuerrecht.

Allerdings berücksichtigt der deutsche Fiskus bei der Festlegung des anwendbaren Steuersatzes auch die Höhe des im Ausland angefallenen Einkommens. Diese Besonderheit im Einkommensteuerrecht nennt man Progressionsvorbehalt. Sollte man sich also beispielsweise noch kurz vor der Rückkehr im Ausland steueroptimiert eine üppige Gewinnausschüttung erlaubt haben, dann ermittelt das deutsche Finanzamt den Steuersatz für das in Deutschland erzielte Einkommen nach der Summe der in- und ausländischen Einkommen.

5. Steuern im Hinblick einer Rückkehr nach Deutschland – Fazit

Zum Schluss noch unser Fazit: Wer aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, zahlt hierzulande keine gesonderte Steuer. Worauf man aber selbstverständlich achten sollte, ist, ob das Ausland, von dem man zurückkehrt, eine Wegzugsteuer oder vergleichbare Steuern erhebt.

Wenn man dann in Deutschland angekommen ist, muss man schauen, zu welchem Zeitpunkt die Rückkehr erfolgt, welches Einkommen man zuvor im Ausland und welches man danach in Deutschland erzielte. Denn davon hängt ab, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe nach der Rückkehr Steuern in Deutschland anfallen. Daher ist es sicher einfacher, wenn man die Rückkehr auf einen Jahreswechsel legt, damit bei der Aufteilung des Einkommens in in- und ausländisches Einkommen eine klare Trennung nach Jahren erfolgt. Im übrigen sind Doppelbesteuerungsabkommen bei der Steueraufteilung selbstverständlich von großer Bedeutung. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen droht hingegen eine Besteuerung sowohl im In- als auch im Ausland.

Darüber hinaus sind auch Erbschaften und Schenkungen wichtige steuerliche Themen, die im Kontext einer Rückkehr nach Deutschland relevant sind. Auch hier richtet sich oft die Steuerpflicht nach dem Zeitpunkt der Rückkehr nach Deutschland. Doch anders als bei der Einkommensteuer existieren auf dem Gebiet der Steuern bei Erbschaft oder Schenkung nur sehr wenige Doppelbesteuerungsabkommen. Insofern besteht in dieser Hinsicht ein erheblicher Bedarf an Steuergestaltung.