Verdeckte Einlagen sind de facto das Pendant zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Sie liegen vor, wenn ein Gesellschafter „seiner“ Kapitalgesellschaft außerhalb der regulären Einlagen Vermögensvorteile zuwendet. Eine verdeckte Einlage führt beim Gesellschafter mitunter zu fiktiven Veräußerungen und bei der Gesellschaft zu einem Zufluss im steuerlichen Einlagekonto. Wir zeigen, was verdeckte Einlagen nach § 8 Absatz 3 Satz 3 KStG sind, wie Sie sie erkennen und rechtssicher vermeiden.

Eine konkrete Definition finden Sie in den Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR), genauer in R 8.9 Absatz 1 KStR. Demnach liegt eine verdeckte Einlage vor, wenn