Datum | Thema

07. November 2018 | Wegzugsbesteuerung die Bewertung von GmbH-Anteilen

10. November 2018 | Wegzugsteuer nach § 6 AStG: Erlass & Stundung in besonderen Fällen (dieser Beitrag)

12. November 2018 | Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) bei GmbH-Gesellschafter

20. Mai 2019 | Wegzugsbesteuerung: Berechnen – Stundung – Erlass – Vermeidung

Hinweis: dies ist ein Beitrag nach alter Rechtslage! Informationen zur neuen Rechtslage bietet unser Beitrag 2022 kommt die neue Wegzugsteuer – welche Änderungen bringt sie?

Beim Wegzug von GmbH-Gesellschaftern ins Ausland, setzt das Finanzamt die Wegzugsteuer nach § 6 AStG fest. Zur Wegzugsbesteuerung, der Berechnung der Steuer und Strategien zur Reduzierung dieser, hatten wir bereits informiert. Mit der Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2004 zur französischen Wegzugsteuer wurde die Vorschrift angepasst und bietet Steuerpflichtigen nun die Möglichkeit die Wegzugsteuer stunden zu lassen. In machen Fällen ist sogar der teilweise Erlass der Steuer möglich.

Hier erklären wir Ihnen wann Wegzugsteuer anfällt, wie Sie diese sparen und was es sonst noch wichtiges zu beachten gibt.

1. Allgemeine Hinweise zur Wegzugsteuer

Verzieht ein GmbH-Gesellschafter ins Ausland, erkennen die beiden Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland das Besteuerungsrecht für eine spätere Veräußerung der GmbH-Anteile ab. Der Gesetzgeber unterstellt deshalb im Zeitpunkt des Wegzugs eine fiktive Veräußerung des GmbH-Anteils des verzogenen Gesellschafters.

Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wurde die Vorschrift nun etwas eingeschränkt und entsprechend angepasst.

2. Stundung der Wegzugsteuer

2.1. Festsetzung der Steuer (= Berechnung der Steuer)

Beim Wegzug des GmbH-Gesellschafters darf das Finanzamt weiterhin die Steuer festsetzen, als wäre es zu einer tatsächlichen Veräußerung des GmbH-Anteils gekommen. Für diesen Zweck gilt der sogenannte gemeine Wert bzw. Verkehrswert als fiktiver Verkaufserlös. Nach Abzug der Anschaffungskosten der Beteiligung, die in der Regel dem Anteil am Stammkapital entsprechen, ergibt sich der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn.

2.2. Anschließend: Stundung der Wegzugsteuer

Durch die EuGH Rechtsprechung muss die Steuer nun zinslos, unbefristet und ohne Sicherheitsleistung gestundet werden. Dies geschieht in der Regel von Amts wegen, also ohne das Zutun des Steuerpflichtigen. Der Antrag auf Stundung kann dennoch aus Gründen der absoluten Sicherheit gestellt werden.

2.3. Jährliche Nachweispflicht

Zur Nutzung der Stundung, muss der Steuerpflichtige jährlich den Nachweis gegenüber dem Finanzamt erbringen, dass sich der Anteil an der GmbH weiterhin in seinem Eigentum befindet und, dass er weiterhin in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässig ist. Die zinslose Stundung gilt dann solange, bis eines der folgenden Ereignisse eintritt: