Der Begriff „internationales Steuerrecht“ bezeichnet Rechtsvorschriften, die die steuerliche Behandlung von Sachverhalten mit Auslandsbezug regeln. Sie umfassen beispielsweise die Beurteilung von Wohnsitz und Geschäftsleitung, die Behandlung vom Dividendenzahlungen über Ländergrenzen hinweg und die Abwanderung Steuerpflichtiger in Niedrigsteuerländer. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dieses internationalen Steuerrechts sind dabei über verschiedenste Gesetze und Verordnungen hinweg verteilt. Eine wesentliche Rolle spielen außerdem Doppelbesteuerungsabkommen, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten abschließt.

Das internationale Steuerrecht ist ein Spezialbereich der nationalen Gesetzgebung. Die einzelnen Rechtsgrundlagen des internationalen Steuerrechts sollen dabei unter anderem sicherstellen, dass eine doppelte Besteuerung von Einkünften vermieden wird. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber mit bestimmten Vorschriften gewährleisten, dass das deutsche Steuersubstrat (beispielsweise Betriebe und Immobilien) auch dort besteuert wird, wo der Unternehmer von der örtlichen Infrastruktur profitiert hat.

Zahlreiche Vorschriften sind dabei über die nationalen Steuergesetze, etwa das Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz, verteilt. Besondere Normen mit ausschließlichem Bezug zu grenzüberschreitenden Sachverhalten finden sich im Außensteuergesetz (AStG). Auch Doppelbesteuerungsabkommen haben einen mehrheitlich internationalen Charakter, geben aber gleichzeitig nationale Besteuerungsrechte vor.

Nationale Rechtsgrundlagen des internationalen Steuerrechts sind über nahezu alle Steuergesetze verteilt. Sie unterscheiden sich dadurch vom EU-Recht, dass sie nicht zwingend die Umsetzung einer Richtlinie darstellen, sondern vom deutschen Gesetzgeber als protektionistische Maßnahmen eingeführt wurden. Geschützt wird dabei entweder der Steueranspruch des Fiskus oder das Vermögen respektive die Steuerlast des Steuerpflichtigen.

Beispiele für nationale Gesetze, die internationale Sachverhalte regeln, sind: