1. Zielsetzung wirtschaftlichen Handelns

Inzwischen gilt es bei wirtschaftlichem Handeln nicht mehr nur das Geschäftsmodell eines Unternehmen bestmöglich umzusetzen, sondern vielmehr gesamtwirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Dabei gilt es zu unterschiedlichen Zeitpunkten während sowie bereits vor Beginn der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wichtige Entscheidungen zu treffen. Denn schlussendlich läuft bei einem Unternehmen alles auf die Maximierung der Konsummöglichkeiten hinaus. Somit gilt es von den erwirtschafteten Erträgen möglichst hohe prozentuale Anteile auszuschütten oder für zukünftige Investitionen im Unternehmen zu thesaurieren. Jedoch gibt es einen, für die meisten Unternehmer eher unbekannten, reduzierenden Faktor in dieses Kalkül einzubeziehen. Denn Steuern stellen eine enorme Belastung für wirtschaftliches Handeln in Unternehmen dar.

Da auf unterschiedliche Tatbestände teilweise verschiedene Steuersätze bzw. auch unterschiedliche Rechtsvorschriften anzuwenden sind, verändern sich dadurch Zahlungsströme und gegebenenfalls auch Produktpreise. Deshalb gilt es von Beginn an Steuern in die Unternehmensplanung einzubeziehen.

Zudem gilt es die durchaus vorhandenen Belastungsunterschiede für unterschiedliche Gesellschaftsformen, wie Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften, sowie für unterschiedliche Tatbestände zu kennen und im besten Fall zu vermeiden. Dabei gilt es besonders Steuerplanungsaspekte zu berücksichtigen.

2. Steuerplanung unter Beachtung wirtschaftlichen Handelns

Im Folgenden wird Steuerplanung als vorausschauender Teil eines funktionierenden Unternehmens erklärt. Dabei gilt bei der Steuerplanung, dass durch Kenntnis möglicher Handlungsalternativen steuerliche Auswirkungen gezielt erfüllt oder eben vermieden werden können. Die Handlungsalternativen stehen in direktem Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit und reichen von Rechtsformwahl über Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe bis hin zu internationalen Umwandlungen.

2.1. Zielrichtung

Durch wirtschaftliches Handeln ergibt sich für jedes Unternehmen das Ziel möglichst hohe Steuerbegünstigungen in Anspruch zu nehmen oder eben auch Steuernachteile zu vermeiden. Dabei soll der Zahlungsüberschuss insbesondere nach Steuern maximiert werden und somit die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gesichert werden.

2.2. Voraussetzungen

Um wirtschaftliches Handeln auch auf die Steuerplanung auszuweiten benötigt es extrem gute Kenntnisse im inländischen, immer häufiger aber auch im grenzüberschreitenden Steuerrecht. Darunter fallen insbesondere Aspekte wie das Außensteuergesetz oder die BEPS-Richtlinie der OECD, wodurch bestimmte Steuergestaltungsmöglichkeiten eingegrenzt werden.

Dennoch gilt es die unterschiedlichen Tatbestände, denen das Unternehmen möglicherweise unterliegt, zu kennen. Häufig ist nämlich die Fragestellung nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für eine Besteuerung von Unternehmensvorgängen deutlich unsicherer, falls Sie kein Experte sind, als die Berechnung der Besteuerung an sich. Somit ist es relevant, dass Sie besonders vor der Durchführung spezifischer Vorgänge die Tatbestandsvoraussetzungen dieser kennen sowie Handlungsalternativen für diese Vorgänge. Um diese Ausgangslage kümmern wir uns gewissenhaft als Ihr Steuerberater. Außerdem beraten wir direkt zu den Steuerauswirkungen verschiedener Optionen und stellen Sie und Ihr Unternehmen zukunftssicher auf.

Weiterhin wird bei der vorausschauenden Steuerplanung sowie der Gestaltungsberatung immer unter Beachtung aktuellster Rechtsprechung im Steuerrecht vorgegangen. Dadurch grenzt man diese Bereich auch sehr deutlich von der Steuerhinterziehung ab. Sofern Sie sich unsicher im Bezug auf vergangene Sachverhalte sind, untersuchen wir diese gerne für Sie und helfen im Zweifel bei einer Selbstanzeige. Jedoch wird durch Steuergestaltung ausschließlich geltendes Recht für Sie als Mandanten optimiert, indem die vom Gesetzgeber vorgesehenen Vorgänge steuerlich optimiert werden.

Indem ein Unternehmer sich über die wirtschaftlichen Folgen von Steuern bewusst wird, nutzt dieser deren Auswirkung überhaupt erst. Dabei gilt es vorab durch Steuerplanung gezielt auf zukünftige Gestaltungen hinzuarbeiten. Unter anderem ist es möglich, dass Unternehmen Ihre strategischen Entscheidungen verändern, da durch die Einbeziehung von Unternehmensteuern Handlungsoptionen sich verschlechtern oder verbessern. Dabei gilt es grundsätzlich in zwei Kategorien von Entscheidungen zu unterscheiden.

3.1. Laufende betriebliche Entscheidungen

Indem Steuern berücksichtigt werden, können sich die Kosten im Rahmen von Beschaffungsvorgängen ändern. Denn international herrschen häufig unterschiedliche Steuersätze, welche sich beispielsweise auf Güterpreise auswirken können. Zudem kann es von wirtschaftlichem Interesse sein, dass unterschiedliche Finanzierungsformen genutzt werden. Denn Fremdfinanzierung ermöglicht häufig den Abzug der dadurch entstehenden Kosten sowie eine Reduzierung der Steuerlast. Aber dies unterscheidet sich zudem je nach der genutzten Gesellschaftsform, da bei Personengesellschaften unter anderem der Schuldzinsenabzug greift.

Zudem ist insbesondere bei Ausschüttungen der zugrundeliegende Steuersatz der Anteilseigner sowie die Rechtsform der Gesellschaft zu beachten. Dies hat weitreichende Folgen für Sie als Unternehmer und für wichtige jährliche Vorgänge im Unternehmen. Außerdem kann hierbei gut durch Umstrukturierungen der Gesellschaftsstruktur eine nicht vorteilhafte Besteuerung umgangen werden.

3.2. Aperiodische Entscheidungen

Auch bei aperiodischen Entscheidungen kann Steuerplanung und Steuergestaltung hilfreich sein. Denn grundsätzlich gilt für jede Steuerplanung, dass Unternehmen zunächst auf die richtige Rechtsform geprüft werden sollten. Um danach für das Unternehmen und die dazugehörenden Gesellschafter die individuell passende Rechtsform zu erreichen, muss häufig eine Umstrukturierung in eine andere Gesellschaftsform oder eine neue Gesellschaftsstruktur vorgenommen werden. Dabei empfehlen wir unseren Mandanten häufig eine Holding-Struktur, welche viele Vorteile mit sich bringt. Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Weiterhin stellt sich die Frage der Umstrukturierung auch bei Sachverhalten wie einer Betriebsaufgabe oder einem Unternehmensverkauf sowie häufig auch bei Standortverlagerungen oder einem Wegzug der Gesellschafter ins Ausland.

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4. Relevanz der Steuerplanung für wirtschaftliches Handeln

4.1. Nachsteuerergebnis verbessern

Die Verbesserung des Nachsteuerergebnisses wird durch Steuerplanung sowie Steuergestaltung forciert und hat unterschiedliche Folgen. Dabei kann unter anderem eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden, indem zusätzliches Kapital für Investitionen zur Verfügung steht. Des Weiteren kann der Unternehmenswert gesteigert werden, wodurch Anteilseigner und Gesellschafter enorm profitieren. Denn meistens sind auch die Ausschüttungszahlungen daran gekoppelt. Zudem ermöglicht ein besseres Nachsteuerergebnis eine Arbeitsplatzsicherung der Manager der Gesellschaft sowie eine voraussichtlich verbesserte Entlohnung.

4.2. Weitere Effekte der Steuerplanung

Zudem ermöglicht eine ausführliche Planung Liquiditätseffekte bei Steuerzahlungen sowie die bereits angesprochene Rangfolgeänderung von Handlungsalternativen durch Einbezug der Steuerzahlung. Entsprechende Kalkulationen werden gerne von uns aufbereitet.